Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
a) Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
c) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. BGB.
d) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
e) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Auftragsbestätigung und Rücktritt
a) Wir setzen bei eingehenden Aufträgen die vollkommene technische und kaufmännische Klärung voraus.
b) Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Mit Erhalt und Annahme eines Auftrags wird gleichzeitig zwecks schnellstmöglicher Lieferung die Herstellung eingeleitet. Damit ist eine Änderung oder Annullierung ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche sind deshalb nur gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten möglich.
c) Die unsere Waren und Leistungen betreffenden Prospekte, Werbeschriften, Kataloge, Abbildungen, Preislisten u. ä. und die darin enthaltenen Daten sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Durch den technischen Fortschritt bedingte geringfügige Änderungen in Konstruktion, Form und Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
d) Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne dass uns ein Verschulden trifft, oder nimmt der Besteller sonstwie vom Vertrag Abstand, sind wir berechtigt, 40 % des Vertragswerts als Entschädigung für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unser Recht, den eingetretenen Schaden konkret zu berechnen, bleibt unberührt.
3. Preise
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Die Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung innerhalb der Fertigung und geschlossener Auslieferung des Gesamtauftrags. Vom Besteller veranlasste Teilungen von Aufträgen verursachen Mehrkosten, die dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
b) Sofern keine Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Berechnung zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies